Zum Jahreswechsel treten umfängliche Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht in Kraft.
Neu geregelt werden u.a.:
- die zeitnahe Mittelverwendung
- die Mittelweitergabe bei gemeinnützigen Einrichtungen
- die Gemeinnützigkeit für Kooperationen und Holdings
- neue gemeinnützige Zwecke und Zweckbetriebe
Unser Onlineseminar stellt die Neuregungen ausführlich dar und erläutert die Folgen für gemeinnützige Einrichtungen.
3. Februar 2020
18:00 bis 20:00 Uhr
Referent: Wolfgang Pfeffer