Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ThouVis Software Ltd.

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma ThouVis Software Ltd. (nachfolgend TVS genannt). Bei Geschäftsbedingungen der Vertragspartner die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder diesen sogar wiedersprechen ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der TVS erforderlich, die per Briefpost erfolgen muss. Gleiches gilt für Nebenabreden jeglicher Art. Mündliche Aussagen haben stets reinen Informationscharakter und sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.

§2 Angebote und Preise

Die Angebote und Preise sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung per Briefpost. Zur Berechnung gelangen die am Tage der jeweiligen Rechnungsstellung gültigen Preise. Die Rechnungserstellung erfolgt mit der Auslieferung der bestellten Ware und/oder der Erbringung der vertragsmäßig vereinbarten Leistung. Die Zahlung hat grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart beträgt die Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Maßgeblich ist hierfür der Tag der Wertstellung auf einem Konto der TVS. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Berechnung banküblicher Zinsen berechtigt und alle noch offenen Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.

§3 Eigentumsvorbehalt

Ein vom Kunden gekauftes Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum der TVS. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Produktes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt fristgerecht nachkommt. TVS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum Laden und Ausführen des Programms gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

§4 Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von TVS schriftlich als verbindlich bestätigt wurden, ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses der TVS liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. Der Vertragspartner hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer TVS gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen durch TVS verschuldete verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 1%, maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt TVS bei Lieferungsverzögerungen nicht.

§5 Haftung und Gewährleistung

Bei Computerprogrammen übernimmt TVS keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen den spezifischen Anforderungen des Käufers genügen oder mit der speziellen Hardwarekonfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Bei Änderungen an der Software durch den Käufer oder einen Dritten ist jegliche Haftung und Gewährleistung für eventuelle Folgeschäden ausgeschlossen. TVS haftet in keinem Fall für Datenverlust.

TVS gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch TVS auf den Vertragspartner /Käufer über, TVS versichert die Ware jedoch auf eigene Kosten gegen eventuelle Transportschäden.

§6 Datenerfassung

TVS ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

§7 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, Herzberg.. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.